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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGBB)

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§ 1 Beförderungsvertrag

Mit der Bezahlung des Fahrpreises kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und dem Unternehmen Ballonabenteuer Hellgrewe zustande und der Fahrgast erwirbt den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon mit einer Fahrtdauer von ca. 60 – 90 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 50 Minuten Dauer als vertragsmäßig durchgeführt.

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§ 2 Gültigkeit des Fahrscheins

Der Fahrschein ist zwei Jahre ab Ausgabedatum gültig. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Pkt.3 dieser AGBB erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein anderes Unternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen  erfüllt, für die  Durchführung der Fahrt eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Unternehmen.

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§ 3 Körperliche Einschränkungen

Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung  bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u.ä. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift auf dem Fahrschein.

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§ 4 Bekleidung

Ballonfahren erfordert einigen sportlichen Einsatz. Der Fahrgast ist richtig bekleidet, wenn er sportliche Sachen trägt. Dazu gehören vor allen Dingen wetterfeste Kleidung und feste Schuhe ( Keine Absätze ! ).

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§ 5 Verhalten vor während und nach der Fahrt

Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen, wie u.a.: –

a. Rauchen Sie nicht im Korb und dessen Nähe

b. Steigen Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert!

c. Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord !

d.Werfen Sie keine Gegenstände aus dem Korb!

e. Berühren Sie keine Schläuche und Leinen!

f. Halten Sie sich im Korb an den Halteschlaufen fest, nicht außen!

g. Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt!

h. Vor  und  während der Fahrt besteht für den Fahrgast Alkoholverbot.

Angetrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird die Beförderung verweigert. Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

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§ 6 Haftung für mitgeführte Geräte

Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.

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§ 7 Terminvereinbarung

Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Fahrscheines mit dem Unternehmen in Verbindung. Der Startplatz wird am Starttag vom Piloten ausgewählt. Am Starttag muss der Passagier zwei bis drei Stunden vor der vereinbarten Startzeit telefonisch erreichbar sein, bzw. sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, damit der Start aus Witterungsgründen zu- oder abgesagt werden kann.Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Start sind

ausgeschlossen.

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§ 8 Terminstornierung

Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens drei Kalendertage vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein ersatzlos.

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§ 9 Rücktritt vom Beförderungsvertrag

Tritt der Fahrgast von dem Beförderungsvertrag zurück, werden für Gebühren und Verwaltungsaufwand folgende Kosten berechnet:

innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluß pauschal  30,00  €

ab dem 31. Tag nach Vertragsabschluß 20 % des Fahrpreises

nach Ablauf der Hälfte der Gültigkeit des Fahrscheines 50 % des Fahrpreises

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§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag bzw. Erwerb von Fahrscheinen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Potsdam.

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§ 11 Schlußbestimmung

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 

Stand: Mai 2019

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